COVID Hausordnung

Wir dürfen bekannt geben, dass die Sportstätte des Tennisclub Kammers ab 1. Mai 2020 wieder geöffnet ist. Sobald die Witterungsbedingungen also passen, kann online reserviert und gespielt werden – hier die „Corona Spielregeln“ zusammengefasst:

GENERELL gelten die Verordnungen der Bundesregierung und des ÖTV (Details hier!). Jede Person betritt die Anlage auf eigene Gefahr. Falls es zu einer Ansteckung kommt übernimmt der Verein keine Haftung!

BEI SYMPTOMEN einer Coviderkrankung ist das Betreten der Anlage verboten!

DAS CLUBHAUS UND DIE GARDEROBEN sind bis auf weiteres geschlossen. VERWEILEN AUF DER ANLAGE ist, außer für die Ausübung des Tennissports bzw. für diverse Arbeiten zur Instandhaltung der Anlage, nicht gestattet.

EIN SICHERHEITSABSTAND von 2m ist am gesamten Gelände einzuhalten. VERWENDETE GEGENSTÄNDE DES VEREINS sind nach Verwendung ausnahmslos zu desinfizieren.

BEI VERSTÖSSEN GEGEN DIE HAUSORDNUNG ist die Person mit sofortiger Wirkung der Anlage zu verweisen.

Vielen Dank für eure Mithilfe und bleibt gesund!!!

Der Vorstand

(Hier nochmals in PDF-Form)